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Inhaltsverzeichnis:

1. Grundsätzliche Überlegungen zur Genealogie auf dieser Website
2. Genealogie – eine Begriffsklärung (diese Seite)
3. Genealogie als historische Hilfswissenschaft
4. Meine persönliche Rechtliche Einschätzung zur privaten Genealogie
5. Sperrfristen
6. Der Umgang mit Personendaten auf dieser Website
7. Quellen
8. Publikation genealogischer Daten
Grundsätzliche Überlegungen zur Genealogie auf dieser Website
In den Abhandlungen auf diesen Seiten habe ich mir Gedanken über die private genealogische Forschung und deren rechtliche Rahmenbedingungen gemacht. Ich habe meine Gedanken im Februar 2022 zusammengetragen und dabei besonders von meiner Berufserfahrung der letzten Jahre meines Arbeitslebens als Datenschutzbeauftragter profitiert.

Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit habe ich sehr viel Wissen über die aktuelle Datenschutz-Situation – gerade der neuen Datenschutzgrundverordnung - in der EU sammeln können; insbesondere habe ich mich in den vergangenen Jahren intensiv mit vielen Themen rund um Websites und Internettechnologie beschäftigt. Dieses Wissen hilft jetzt, einige Fragen der genealogischen Forschung zu beantworten und bei der entsprechenden Darstellung der Ergebnisse auf dieser Website zu berücksichtigen.

Darüber hinaus habe ich auf Grund vieler Fragestellungen aus dem beruflichen Umfeld mit den Juristen meines früheren Arbeitgebers auch über grundsätzliche rechtliche Themen sprechen können; dadurch habe ich ein gewisses Verständnis für die Beantwortung juristische Fragestellungen entwickelt. Selbstverständlich bin ich als nicht ausgebildeter Jurist nicht in der Lage, viele rechtliche Fragen zweifelsfrei und erschöpfend zu beantworten; dennoch glaube ich, zu den entscheidenden Themen passende Antworten gefunden zu haben.

Ich bemühe mich, die beschriebenen Punkte und die Sichtweise in der Umsetzung auf der Website zu berücksichtigen.

Gerne können Sie mir Ihre Hinweise auf falsche Einschätzungen und ergänzende Informationen zukommen lassen.

Oststeinbek, im Februar 2022

Genealogie – eine Begriffsklärung

Im Proseminar „Neuere Geschichte: Genealogie“ der Universität Regensburg der Fakultät „Lehrstuhl für Neuere Geschichte (Frühe Neuzeit)“ wird die Genealogie wie folgt definiert (siehe 'Thesenpapier Proseminar Neuere Geschichte der Universität Regensburg: Genealogie' (1)):

„Die Genealogie beschäftigt sich mit den verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Menschen und den Folgen dieser Beziehungen für die Geschichte. Es geht um ‚Vererbung‘ im weitesten Sinne.“

Die Deutsche Wikipedia schreibt zur Erklärung der Genealogie folgendes (siehe 'Wikipedia - Genealogie' (2)):

„Genealogie (von altgriechisch genealogéo „die Abkunft ermitteln“) ist ein Fachausdruck für die vor allem privat betriebene Ahnenforschung und (geschichtliche) Familienforschung, zugleich aber auch für eine der Historischen Hilfswissenschaften. (siehe Genealogie als historische Hilfswissenschaft). Genealogen oder Familienforscher befassen sich mit menschlichen Verwandtschaftsbeziehungen und ihrer Darstellung. Dabei richtet sich das Interesse teilweise vorrangig auf die biologische Herkunft (Ahnenforschung), teilweise auf das gesamte familiäre Umfeld sozialer Beziehungen einschließlich der affinen, Patenschafts- und anderen personenbezogenen Beziehungen (Familienforschung), ähnlich wie der Begriff „Verwandtschaft“ in der geschichtswissenschaftlichen und ethnologischen Verwandtschaftsforschung verstanden wird.

Als Textsorte [Die 'Textsorte' ist ein Begriff aus der Textlinguistik zur Klassifikation von Texten] stellt eine Genealogie die Auflistung namentlich bekannter Vorfahren einer Person dar; Beispiele finden sich bereits im Alten Testament oder bei Hesiod.

Von der Familienforschung zu unterscheiden ist die Bedeutung der geisteswissenschaftlichen Genealogie als philosophisches Verfahren: Sie zielt im Anschluss an Friedrich Nietzsche und Michel Foucault darauf, die Geschichtlichkeit gegenwärtiger Moralvorstellungen oder Diskurse herauszuarbeiten.

Bei der Ermittlung von Erben ist die Genealogie von Bedeutung, da nach deutschem Erbrecht auch Nachkommen von weit entfernten Vorfahren erbberechtigt sein können.

In der Biologie, insbesondere in der Tierzucht wird der Begriff Genealogie ebenfalls verwendet; hier für den rein genetischen Zusammenhang einer Gruppe von Lebewesen, die biologische Abstammung eines Lebewesens von anderen Lebewesen.

Gegenstand der Genealogie

Typischerweise setzt die Genealogie bei der Rekonstruktion von (biologisch-genetischen oder rechtlichen) Abstammungsverhältnissen an. Von einer bestimmten Person als Ego „Ich“ oder Proband „Testperson“ ausgehend, erforscht die Genealogie in aufsteigender Linie die Vorfahren (Ahnen, daher „Ahnenforschung“), und in absteigender Linie deren Nachkommen. Sobald die Beschreibung der Zusammenhänge über die reine Darstellung der Abstammung hinausgeht, spricht man von „Familiengeschichtsforschung“ – zum Beispiel mit dem Ziel, die Lebensumstände entfernter Vorfahren herauszufinden“

Ergänzend sei noch auf das kurze Thesenpapier von Stephan Janker von der Ludwig-Maximilians-Universität München - Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften, Historische Grundwissenschaften und Historische Medienkunde - zur Beschreibung der Genealogie verwiesen (Stephan Janker, Fachbeschreibung Genealogie' (3)) in dem auf das Spannungsfeld zwischen Wissenschaftliche Genealogie und der privaten Ahnenforschung eingegangen wird.

Hilfe und Quellen:
Übersetzung:
Deepl Übersetzer - Deepl Übersetzer

Hilfe:
HTML und CSS: SELFHTML Dokumentation - Quellen: S87

Quellen:
(1) Quellen: S99 - Thesenpapier Proseminar Neuere Geschichte der Universität Regensburg: Genealogie
(2) Quellen: S95 - Wikipedia - Genealogie
(3) Quellen: S97 - Stephan Janker, Fachbeschreibung Genealogie

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